Darlehen
Mit einem schuldrechtlichen Vertrag in Form eines Darlehensvertrages, umgangssprachlich auch als Kredit bekannt, wird einem Darlehensnehmer zum einen Geld in Form von Banknoten, Münzen oder als Giralgeld überlassen. Es können andererseits auch Sachen in Form von einem Sachdarlehen als Überlassung angesehen werden. Hier wird ebenfalls ein schriftlicher Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geschlossen, so dass entsprechend der deutschen Rechtsprechung ein Vertrag auf Gegenseitigkeit vorliegt. Während dieser Überlassung kann der Kreditnehmer nach Belieben mit dem Kreditgegenstand verfahren.
Es kann außerdem zwischen mehreren Variationen von einem Darlehen unterschieden werden. So gibt es beispielsweise das Fälligkeitsdarlehen, das auch als Festdarlehen bekannt ist. In diesem Fall wird die geschuldete Summe in einem Betrag am Ende der Darlehenslaufzeit fällig. Eine weitere bedeutende Form ist das Annuitätendarlehen, welches sich durch einen jährlich gleich bleibenden Betrag in Bezug auf Zinsen und Tilgung auszeichnet. Außerdem kann von einer konstanten Tilgung innerhalb des Zeitrahmens von einem Tilgungsdarlehen ausgegangen werden. In Anspruch genommen werden können außerdem das Laufzinsdarlehen, das Partiarische Darlehen, das Massedarlehen und Abrufdarlehen.
Für die Inanspruchnahme kann ein Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Kreditsicherheiten anbieten. Möglich ist so beispielsweise die Übereignung von Gegenständen oder die Bürgschaft von einer anderen Person. Diese so genannten Sicherungsgeschäfte werden in einer Sicherungsabrede festgehalten und wird allerdings nicht im Darlehensvertrag festgehalten.
